Einauge
In Deutschland wird die Organspende durch das Transplantationsgesetz geregelt. In diesem Gesetz stoßen mir vor allem 3 Punkte sauer auf:
2) Die Ordnungswidrigkeit wird mit einer Geldbuße von 30 bis zu dreitausend Tagessätzen geahndet.Findet Ihr den Vorschlag gut oder schlecht?
- Sogar der Hirnstamm muß völlig abgestorben sein.
- Ein sterbender Mensch ist im Zweifelsfall kein Organspender.
- Es gibt gegen Organhandel keine Mindeststrafe.
- der Organ- oder Gewebespender der Entnahme nicht widersprochen hatte,
- die Person, deren Tod festgestellt ist, der Organ- oder Gewebeentnahme widersprochen hatte,
- nicht vor der Entnahme bei dem Organ- oder Gewebespender der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns und des Kleinhirns nach Verfahrensregeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist.
2) Die Ordnungswidrigkeit wird mit einer Geldbuße von 30 bis zu dreitausend Tagessätzen geahndet.Findet Ihr den Vorschlag gut oder schlecht?